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Batterieverordnung

Hier finden Sie alles zur aktuellen Batterieverordnung (BattVO):

Hinweispflichten nach BattVO zur Entsorgung von Batterien 

Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden. Werden Batterien an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu frankieren.
Ihre Sendung schicken Sie dann bitte an:

Löwen-Apotheke
Bereich “Versandapotheke aposmart”
Friedrich-Ebert- Str. 54
55286 Wörrstadt

Das nachfolgende Symbol 

bedeutet, dass es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handelt, die nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen. Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten: „Cd“ (Cadmium), „Li“ (Lithium) / „Li-Ion“ (Lithium-Ionen), „Ni“ (Nickel), „Mh“ (Metallhydrid), „Pb“ (Blei), „Zi“ (Zink).